Coronavirus / COVID–19 und Verlegung oder Komplett-Absage von Veranstaltungen der Selective Artists GmbH und Co. KG als deren Veranstalter
Sofern die von Ihnen gebuchte Veranstaltung aufgrund der Coronavirus– / COVID-19–Pandemie nicht stattfinden kann, behalten die von Ihnen erworbenen Tickets grundsätzlich vorerst ihre Gültigkeit. Wir arbeiten mit Hochdruck an Ersatzterminen für jede abgesagte Veranstaltung. In den meisten Fällen ist eine Verschiebung der Veranstaltung auf einen neuen Termin möglich und bereits erfolgt. Informationen über die Terminverlegung erhalten Sie auf unserer Webseite (www.selectiveartists.com), auf unseren Social Media Kanälen sowie bei den Ticketportalen und Vorverkaufsstellen, bei denen Sie Ihre Tickets erworben haben.
- Ersatztermin besteht:
Steht dieser fest, haben die gebuchten Tickets für das neue Datum und/oder den neuen Veranstaltungsort Gültigkeit und Sie erhalten Einlass zur neuen Veranstaltung. Bitte beachten Sie etwaige Änderungen der Konzertstätte und/oder Einlass- und Beginnzeiten. Sollten Sie den genannten Ersatztermin nicht wahrnehmen können, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sofern Sie Ihr Ticket im Zeitraum zwischen dem 08.03.20 und dem offiziellen Verlegungsdatum erworben haben, können Sie eine Rückerstattung bei dem jeweiligen Ticketanbieter/der jeweiligen Vorverkaufsstelle veranlassen.
Alle weiteren Informationen zur Rückgaberegelung sind in den AGB der jeweiligen Ticketanbieter erläutert. Wir bitten darum, die Rückgabe der Original-Tickets innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe des Ersatztermins durchzuführen.
- Ersatztermin besteht nicht, die Veranstaltung entfällt ersatzlos:
In den Fällen, in denen wir Ihnen trotz größter Bemühungen keinen Ersatztermin anbieten konnten, gelten die in 1.1 und 1.2 erläuterten Regelungen. Die Gutschein-Ausgabe oder Rückerstattung erfolgt über den jeweiligen Ticketanbieter/die jeweilige Vorverkaufsstelle, über welche/n Sie die Tickets erworben haben.
- Gutschein- und Ticketrückerstattungen: Bitte direkt auf der Seite ihres Ticketanbieters vornehmen
EVENTIM
TICKETMASTER
Dort werden Sie übersichtlich durch den Prozess geführt.
Ab dem 01.01.2022 werden keine neuen Gutscheine für abgesagte Veranstaltungen mehr ausgestellt. Die Gutschein-Lösung war ein Instrument des Gesetzgebers, um die Liquidität der Veranstaltungsbranche zu sichern. Die Gutscheine, die ab dem 15.03.2020 bis zum 31.12.2021 ausgestellt wurden, sind bis drei Jahre nach Ausstellungsdatum gültig und können für jedes Selective Artists Konzert eingelöst werden. Die Differenz wird dabei erstattet bzw. zugezahlt. Die Gutscheine können alternativ ab dem 01.01.2022 auf Wunsch aufgelöst und ausbezahlt werden.
Ab dem 01.01.2022 wird für abgesagte Veranstaltungen der Ticketkaufpreis dort erstattet, wo das Ticket gekauft wurde. Für verschobene Veranstaltungen behält ein Ticket grundsätzlich seine Gültigkeit – auch wenn der neue Termin noch nicht feststeht. Ist der Käufer für den neuen Termin jedoch verhindert, kann er sein Ticket zurückgeben.
Sowohl die Gutschein-Einlösung als auch die Rückerstattung des Ticketpreises ist am bequemsten und einfachsten über die Webseiten der Ticketanbieter (Eventim, Ticketmaster etc.) möglich. (Link siehe oben). Vermeiden Sie nach Möglichkeit, dies vor Ort an einer Konzertkasse zu erledigen. Die Ticketanbieter leiten ihre (Konto-) Angaben zur Rückabwicklung bzw. Einlösung automatisch an uns, den Veranstalter, weiter und sie bekommen die neue Konzertkarte oder den Betrag zurück. Es gibt bei Eventim die Möglichkeit, auf einen Teil des Erstattungsbetrags zu verzichten, um der Live-Branche beim Überleben zu helfen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis, Ihre Geduld und Ihre Mithilfe.
4. Aktuelle Corona-Regelungen für Indoor-Konzerte ab Herbst 2021
Wir freuen uns, Ihnen endlich wieder Clubkonzerte bieten zu können. In den meisten Bundesländern werden zur Zeit Veranstaltungen coronakonform mit einem 2G-Konzept oder sogar einem 2G+ Konzept durchgeführt. Weitere Maßnahmen können von Bundesland zu Bundesland und sogar Location zu Location unterschiedlich sein (Mund-Nasenschutz, Abstand…).
Bitte informieren Sie sich unbedingt auf der Seite der Veranstaltungs-Location, welche Regelung für Ihre Veranstaltung zutrifft und beachten Sie bitte, dass sich diese Regelung (z.B. nach Gesetzesänderungen) auch kurzfristig ändern kann.
Um den Einlass zu beschleunigen, möchten wir Sie bitten, Ihre Impf- bzw. Testnachweise mithilfe der Corona-Warn-App oder der CovPass-App mitzuführen. Bitte halten Sie auch Ihren Personalausweis bereit. Bitte kommen Sie deshalb rechtzeitig vor Konzertbeginn, damit lange Warteschlangen vermieden werden können.
Sofern die Kontaktverfolgung im jeweiligen Bundesland noch durchgeführt wird, scannen Sie bitte mithilfe der Corona-Warn-App (bzw. der Luca-App) den QR-Code zur Veranstaltung. Wenn dieses Einloggen nicht möglich ist, sprechen Sie das Personal bitte an, um Formulare zur Kontaktdatenerfassung zu erhalten. Die Daten werden nur im Falle einer Infektionsmeldung mit dem Gesundheitsamt geteilt und nach der gesetzlichen Verwahrfrist gelöscht.
Halten Sie sich bitte auf den Seiten der Location selbstständig über mögliche Terminverlegungen oder Absagen auf dem Laufenden! Wir beginnen zwar wieder, Shows zu veranstalten, aber es kann auch weiterhin zu Absage oder Verschiebung der Show kommen: Aktuelle Informationen zum Status der Shows finden Sie auch auf www.selectiveartists.com und auf unseren Social Media-Kanälen.
Selective Artists GmbH und Co. KG
Stand, 01.01.22